e-Check in München
Prüfung von elektronischen Geräten & Anlagen nach VDE0701/0702
Mit dem E-Check überprüft und dokumentiert ein auf den Elektrohandel spezialisiertes Gewerkschaftsunternehmen den Status der Elektroinstallation und der Elektrogeräte in Wohnungen, Häusern, Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen anhand eines Katalogs von definierten Tests und (Sicherheits-) Standards . Dies vermeidet Gefahrenquellen durch überlastete Leitungen oder fehlerhafte Geräte.
Je nach Alter, Zustand und Verwendung des Hauses oder der elektrischen Systeme wird alle 2 bis 4 Jahre eine elektronische Überprüfung empfohlen. Unternehmen und öffentliche Einrichtungen müssen dem Handelsaufsichtsamt, den Wirtschaftsverbänden und den Versicherungsunternehmen den Nachweis gemäß DGUV 3 erbringen.
Prüfung von elektronischen Geräten und Anlagen auf Grundlage der folgenden Gesetze, Normen, Vorschriften und Regeln:
- DIN VDE 0701/0702 (Geräteprüfung), 0100-600 und 0105-100 (Anlagenprüfung), 0113-1 (Maschinenprüfung), 0544-4 (Prüfung von Lichtbogenschweißgeräten), 0751-1 (Prüfung von medizinischen elektrischen Geräten/Systemen)
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV V3 (früher BGV A3) und DGUV V4 (früher GUV-V A3))
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV §3, §14, §15 und §26)
- Technische Regeln der Betriebssicherheitsverordnung (TRBS 1111 (Gefährdungsbeurteilung), 1201 Teil 3 (Instandsetzung an Geräten, Schutzsystemen, Sicherheits-, Kontroll- und Regelvorrichtungen), 1203 (Zur Prüfung befähigte Personen), 2131 (Elektrische Gefährdungen))
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG §5 und §6)
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